Quelle: Die Welt | 08.10.2021 //
Nach dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, wonach Bestandteile des EU-Rechts gegen die Verfassung verstoßen, richtet EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen deutliche Worte an Polen. EU-Recht habe Vorrang vor nationalem Recht – um das sicherzustellen, würden alle Befugnisse genutzt. >> Weiterlesen <<